Der Verbrauchsausweis ist generell zulässig für Mehrfamilienhäuser mit mindesten fünf Wohneinheiten sowie sämtliche Wohnhäuser, die schon die Wärmeschutzverordnung von 1977 einhalten. Demzufolge ist für ältere, unsanierte Häuser mit höchstens vier Wohneinheiten der Verbrauchsausweis nicht zulässig, es bedarf dann einen Bedarfsausweis.
Bedarfsausweis: Der Bedarfsausweis ist Pflicht für alle Häuser mit bis zu vier Wohneinheiten, die vor 1978 erbaut und zwischenzeitlich NICHT energetisch saniert wurden. Ein Bedarfsausweis geht deutlich ins Detail. Hier wird anhand eines technischen Gutachtens die Energieeffizienz des Gebäudes notiert.