Finanzieren

Immobilie finanzieren
Baufinan­zierung und Traum­immobilien aus einer Hand

Sie haben Ihre persönliche Traumimmobilie gefunden und möchten diese Immobilie finanzieren? Dann unterstützen wir Sie gerne, um auch die Finanzierung optimal zu gestalten.

Warum wir die richtigen Partner:innen, für die Finan­zierung Ihrer Wünsche sind!

 
  • Eine Rundum Betreuung von erfahrenen Finanzierungs­expert:innen
  • Unterstützung bei sämtlichen allgemeinen und speziellen Fragen zur Baufinanzierung
  • Individuelle Finanzierungs­konzepte, die zu Ihrem Leben passen

Wir unterstützen Immobilien-Interessenten

1. Was kann ich bei der Sparkassen-Immobilien-Service-GmbH finanzieren?

Wir sind Ihr kompetenter Ansprechpartner, um eine Immobilie zu finanzieren, sei es der Erwerb, die Anschlussfinanzierung oder eine Modernisierung. Dabei stehen wir Ihnen bei jedem Schritt zur Seite mit ausführlicher Beratung, transparenter Kommunikation und maßgeschneiderten Finanzierungsangeboten. Vereinbaren Sie jetzt ein unverbindliches Beratungsgespräch. Wir freuen uns auf Sie!

2. Wie funktioniert ein Immobilienkredit?

Um eine Immobilie zu finanzieren, braucht man einen Immobilienkredit. Dieser ist vom Verwendungszweck her an eine Immobilie gebunden. Die Immobilie dient dabei dem Kreditgeber als Sicherheit für das Darlehen. Deshalb prüft der Kreditgeber den Wert der Immobilie vorab in einem komplexen Verfahren. Kommt ein Immobilienkredit zustande, erfolgt in der Regel eine Eintragung dieser Grundschuld im Grundbuch.

3. Wie lange dauert es, bis ich eine Finanzierung erhalte?

Es hängt von den Bearbeitungszeiten und der Komplexität der Finanzierung ab, wie schnell die Zusage zur Finanzierung der Immobilie vorliegt. Wichtig ist, dem Kreditgeber möglichst schnell alle benötigten Unterlagen vorzulegen. Dann kann dieser meist innerhalb kurzer Zeit einer Finanzierung zustimmen.

4. Welche Unterlagen benötige ich für einen Antrag zur Finanzierung?

Die benötigten Unterlagen variieren je nach Kreditgeber, dem Finanzierungsvorhaben sowie der Immobilie und der persönlichen Situation der Darlehensnehmer. Um eine Immobilie zu finanzieren, sollten Bonitätsnachweise, nähere Angaben zum Finanzierungsobjekt und mindestens ein aktueller Grundbuchauszug (maximal ein halbes Jahr alt) vorliegen. Hilfreich ist es, wenn Sie zusätzlich Flurkarte, Baupläne, Fotos sowie weitere Angaben über den Zustand der Immobilie bereithalten. Bei einem Neubau benötigen Sie zudem eine Baubeschreibung.

Zum Nachweis der Bonität werden Nachweise zum Einkommen benötigt. Je nach Beschäftigungsart handelt es sich hierbei meist um die letzten drei Gehaltsnachweise oder Steuerbescheide. Wir unterstützen unsere Kundinnen und Kunden gerne dabei, die benötigten Unterlagen zusammenzustellen.

5. Wann haben Sie einen Termin frei für eine erste Beratung?

Uns ist bewusst, wie schnell es oft auf dem Münchner Immobilienmarkt gehen muss, wenn Sie eine Immobilie finanzieren möchten. Wir unterstützen Sie daher bestmöglich und agieren schnell und transparent. Unser Ziel ist es, Ihre Anfragen taggleich – spätestens am folgenden Werktag – zu beantworten. Sollten wir zur Bearbeitung Ihres Finanzierungsvorhabens noch weitere Informationen benötigen, vereinbaren wir hierfür kurzfristig einen Termin mit Ihnen – persönlich, telefonisch oder per Video.

6. Warum brauche ich eine Finanzierungszusage, wenn ich etwas unkompliziert kaufen will?

Eine vorab ausgestellte Finanzierungszusage oder ein Finanzierungszertifikat stärken Ihren ersten Auftritt als Käufer. Sie signalisieren damit, dass Sie wirklich eine Immobilie erwerben möchten und sich mit dem Thema intensiv auseinandergesetzt haben. Das ist für die Verkäufer ein sehr wichtiger Aspekt. Wichtig zu wissen ist, dass eine Finanzierungszusage oder -zertifikat selbst nicht bindend für den Kreditgeber ist – es fehlt noch der konkrete und verbindliche Darlehensvertrag. Gerne prüfen wir Ihren möglichen Finanzierungsrahmen in Form einer Vorausberatung, sodass auch Sie perfekt für Ihre nächste Besichtigung vorbereitet sind

Paar vor Haus

Mit unserem Finanzierungs­rechner unkompliziert zur Traum­immobilie

Welche Immobilie kann ich mir leisten?

Mit dieser Frage beginnen die meisten Überlegungen. Unser Rechner ermittelt auf Basis Ihrer aktuellen Miete oder des freien monatlichen Budgets eine erste Orientierung zu Ihrem möglichen Finanzierungs­rahmen.

Konditionsrechner

Sie kennen bereits Ihren Finanzierungs­rahmen oder haben sogar schon eine Immobilie im Blick? Dann hilft Ihnen unser Konditions­rechner dabei, eine erste Zins­indikation für Ihr Vorhaben zu ermitteln. Ein individuelles Angebot erhalten Sie gerne auf Nachfrage von unseren Finanzierungs­expert:innen.

Finanzierungsanfrage

Sie möchten Ihr Finanzierungs­vorhaben oder Ihre Fragen zur Baufinanzierung lieber persönlich besprechen? Senden Sie uns einfach eine Anfrage.

Unsere Finanzierungs­expert:innen melden sich schnellst­möglich bei Ihnen!

Die wichtigsten Fach­begriffe zur
Baufinan­zierung erläutern wir
Ihnen gerne im Lexikon

Annuitäten­darlehen

Annuitätendarlehen sind eine Darlehensart. Sie sind gekennzeichnet davon, dass die Kreditraten über die vereinbarte Sollzinsbindung gleichbleiben. Die Kreditraten werden auch als Annuität bezeichnet. Sie setzen sich aus einem Zins sowie einem Tilgungsanteil zusammen. Über die Laufzeit sinkt der Zinsanteil kontinuierlich, während der Tilgungsanteil entsprechend steigt. Es ändern sich also lediglich die Zusammensetzung der Rate, nicht jedoch die Höhe.

Anschluss­finanzierung

Ist zum Ende der Sollzinsbindung ein Darlehen noch nicht vollständig getilgt, bestehen für den/die Darlehensnehmer:in zwei Handlungsoptionen: Die Begleichung der offenen Restforderung aus verfügbaren Geldmitteln oder die Anschlussfinanzierung. Zur Darstellung einer Anschlussfinanzierung bestehen erneut zwei Varianten. Erfolgt die Anschlussfinanzierung beim/bei der bisherigen Kreditgeber:in spricht man von einer Prolongation. Dahingegen spricht man von einer sog. Umschuldung, wenn für die Anschlussfinanzierung ein Darlehen bei einem/einer anderen Kreditgeber:in aufgenommen und das auslaufende Darlehen damit abgelöst wird.

Bau­finanzierung

Die Baufinanzierung (oder auch Immobilienfinanzierung) umschreibt ein Darlehen zur Finanzierung einer Immobilie. Bei der Baufinanzierung handelt es sich um ein verwendungszweckgebundenes Darlehen. Der Darlehensvertrag enthält die wesentlichen Eckdaten wie z.B. Sollzinsbindungsfrist, Konditionen und Tilgung u.v.m. Als Sicherheit des/der Kreditgeber:in wird hierbei eine Grundschuld eingetragen, welches es dem/der Kreditgeber:in ermöglicht, auf die Immobilie zuzugreifen, sofern der/die Darlehensnehmer:in seinen Verpflichtungen aus dem Darlehensvertrag nicht nachkommt.

Beleihungs­wert

Der Beleihungswert ist eine durch den/die Kreditgeber:in im Rahmen der Objektbewertung ermittelte Größe. Der Beleihungswert umschreibt den Wert der Immobilie, der auch später jederzeit erzielt werden kann. Da die zu finanzierende Immobilie gleichzeitig als Sicherheit dient, ist der Beleihungswert von erheblicher Bedeutung im Hinblick auf den Wert dieser Sicherheit. Der Beleihungswert liegt meist etwas unterhalb vom Verkehrswert. Die Kreditgeber:innen setzen im Rahmen der Beleihungswertermittlung verschiedene Verfahren ein, wie z.B. das Sachwertverfahren oder das Ertragswertverfahren.

Darlehen

Ein Darlehen ist ein schuldrechtlicher Vertrag, bei dem Darlehensnehmer:in und Darlehensgeber:in die Überlassung von Geld oder Sachen vereinbaren. Ebenso enthält dieser Vertrag eine Gegenleistung des/der Darlehensnehmer:in in Form von Zinszahlungen an den/die Darlehensgeber:in. Während der Begriff Darlehen eher formal juristisch verwendet wird, spricht man häufig auch von einem Kredit. Alle Vereinbarungen zur Überlassung werden im Darlehensvertrag vereinbart.

Eigenkapital

Ein Darlehen ist ein schuldrechtlicher Vertrag, bei dem Darlehensnehmer:in und Darlehensgeber:in die Überlassung von Geld oder Sachen vereinbaren. Ebenso enthält dieser Vertrag eine Gegenleistung des/der Darlehensnehmer:in in Form von Zinszahlungen an den/die Darlehensgeber:in. Während der Begriff Darlehen eher formal juristisch verwendet wird, spricht man häufig auch von einem Kredit. Alle Vereinbarungen zur Überlassung werden im Darlehensvertrag vereinbart.

Festzins

Der Festzins ist der unveränderliche Darlehenszins, der im Darlehensvertrag festgelegt wird. Der Festzins gilt somit für die gesamte vereinbarte Sollzinsbindung. Im Gegensatz zum Darlehen mit Festzins bestehen auch variable verzinste Darlehen. Hierbei wird der Darlehenszins in regelmäßigen Abständen angepasst. Darlehen mit Festzins können während der vereinbarten Sollzinsbindungsfrist nicht gekündigt werden. Einzige Ausnahme bilden Darlehen, die länger als 10 Jahre laufen: hier besteht ein Sonderkündigungsrecht ab 10 Jahre nach Vollauszahlung mit einer 6 monatigen Kündigungsfrist.

Finanzierungs­vermittlung

Neben dem klassischen Weg über die Hausbank können Sie eine Finanzierung auch über eine/n Vermittler:in beantragen. Das funktioniert ähnlich wie bei Vermittler:innen und Portalen zur Reisebuchung oder anderen Dienstleistungen wie z.B. Strom oder Mobilfunk. Im Rahmen einer Finanzierungsvermittlung prüft und vergleicht ein/e Vermittler:in die Konditionen vieler Kreditgeber:innen am gesamten Markt, um das beste Angebot für Ihr Vorhaben zu ermitteln.

Kondition einer Finanzierung

Mit Kondition einer Finanzierung werden häufig der Soll- oder Effektivzins gemeint. Während der Effektivzins neben dem Sollzins alle weiteren Kosten berücksichtigt, lässt sich der Sollzins nicht derart einfach beschreiben er setzt sich aus vielen Bausteinen zusammen. Ausgehend von einer Einstandskondition werden Auf- und Abschläge für z.B. Sollzinsbindungsfrist, Darlehenshöhe, Sondertilgungsoption, Höhe des eingebrachten Eigenkapitals u.v.m. hinzugerechnet. Wie der genaue Sollzins gebildet wird, handhabt jede/r Kreditgeber:in nach hausinternen Richtlinien und unter Verwendung verschiedener Konditionsauf- und abschlägen.

Kredit

Bei einem Kredit handelt es sich um eine Geldleihe. In der Regel dienen Kredite dem Erwerb von Gütern wie z.B. Immobilien oder Autos. Außerdem können Kredite auch frei verwendet werden wie z.B. zur Überbrückung eines finanziellen Engpasses oder der Finanzierung eines Studiums. Neben der Tilgung der Geldleihe wird der/die Kreditnehmer:in i.d.R. auch zu einer Gegenleistung in Form von Zinsen verpflichtet. Alle Vereinbarungen zur Geldleihe werden im Kreditvertrag vereinbart.

Schufa

Schufa steht für Schutzgemeinschaft für Allgemeine Kreditsicherung. Die Schufa ist eine Gemeinschaftseinrichtung der kreditgebenden Wirtschaft. Dabei erhält die Schufa von ihren Vertragspartner:innen Daten zu natürlichen Personen und nicht vertragsgemäße Abwicklungen von Geschäften. Das bedeutet in diesem Fall beispielsweise, dass eine Person Schulden bei einem Unternehmen hat, etwa, weil sie eine Rechnung nicht bezahlt hat. Dafür bezieht die Schufa Daten aus öffentlichen Registern und Bekanntmachungen. Diese bonitätsrelevanten Daten verarbeitet die Schufa in einem sog. Scoring. Vertragspartner:innen wiederum können diese Daten erfragen. Ziel dessen soll es sein, die kreditgebende Wirtschaft vor Zahlungsausfällen durch zahlungsunfähige Kund:innen zu schützen. Hinsichtlich Ihrer Immobilienfinanzierung gilt eins festzuhalten: die Schufa selbst trifft keine Entscheidung über Ihr Darlehen, gleichwohl beziehen Kreditgeber:innen eine Schufa-Anfrage in die Prüfung der Kreditanfrage mit ein.

Tilgung

Die Tilgung beschreibt die geleistete Zahlung des Darlehensnehmers, mit welcher das Darlehen zurückgezahlt wird. Im Hinblick auf Annuitätendarlehen, als häufigste Darlehensart, bildet die Tilgung neben der Zinszahlung einen Teil der Kreditrate. Die Höhe der Tilgung hat erheblichen Einfluss auf den Zeitraum, bis das Darlehen vollständig zurückgezahlt ist. Die anfängliche Tilgung wird im Darlehensvertrag fest vereinbart. Nicht alle Kreditgeber ermöglichen einen Tilgungssatzwechsel während der Sollzinsbindungsfrist, weshalb die Wahl der Tilgungshöhe gut durchdacht sein sollte.

Zinsbindung

Die Zinsbindung gilt als Zeitraum, in dem der Darlehenszins gebunden, d.h. fest ist. Der Begriff wurde im Rahmen der EU Wohnimmobilienkreditrichtlinie durch die sog. Sollzinsbindungsfrist ersetzt. Sofern das Darlehen zum Ende der Sollzinsbindung noch nicht vollständig getilgt ist, kommt meist eine Anschlussfinanzierung zum Tragen es sei denn der Darlehensnehmer kann die offene Restschuld durch verfügbare Geldmittel direkt tilgen. Die Sollzinsbindung bietet Planungssicherheit.

Mann mit Baby

So erreichen Sie uns

Marcus Vater

Marcus Vater

Baufinanzierung

Sie möchten wissen, welche Optionen Sie zur Finanzierung einer Immobilie haben? Wir beraten Sie gerne zum Thema Baufinanzierung.

Marcus Vater

Marcus Vater

Baufinanzierung

Haben Sie Interesse an einem unverbindlichen Gespräch mit einem/einer Expert:in? Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns.

089 2167-59529