
Gewerbeimmobilien in München
Gewerbeimmobilien können eine sinnvolle und kapitaleinbringende Investition sein. Ob man sie nun für das eigene Gewerbe nutzt oder die einzelnen Gewerbeflächen vermietet, bleibt jedem selbst überlassen.
Jedoch sollte man bei Gewerbeimmobilien in München immer auf die richtige Lage, den passenden Grundriss und einen guten Preis achten. Denn je nach Art des Gewerbes spielen andere Anforderungen an die Räume eine Rolle.
Aktuelle Gewerbeimmobilien zur Miete
Gewerbeimmobilien Arten
Als Gewerbefläche dürfen nur eindeutig ausgezeichnete Immobilien genutzt werden. Darauf sollten Sie sowohl beim Kauf als auch bei der Vermietung einer solchen Immobilie achten. Im Gegensatz zu dem Mietrecht für private Wohnungen müssen Sie bei der gewerblichen Vermietung auf wesentliche Punkte achten, die sich je nach der Art des Gewerbes unterscheiden können.
Unter den verschiedenen Arten von Gewerbeimmobilien versteht man den Einzelhandel, Büro- oder Praxisräume, Gastronomieräumlichkeiten oder Produktionsgebäude und -hallen.
•Einzelhandelsflächen
Überlegen Sie sich im Vorfeld, wie viel Gesamtfläche Sie benötigen und achten Sie bei der Besichtigung von Ladenlokalen über genügend Schaufensterflächen und ob Renovierungsmaßnahmen notwendig sind. Auch das direkte Umfeld und die Infrastruktur sind hier wichtige Faktoren.
•Büro- und Praxisräume
Bereits bei der Planung sollte die Mindestanzahl der Räume festgelegt werden, damit es später zu keinen bösen Überraschungen kommt. Bei der Besichtigung von potenziellen Gewerbeimmobilien sollten hier auch die Punkte Gäste-WCs, Groß-und Kleinraumbüros und die Lage des Objekts genauestens unter die Lupe genommen werden.
•Gastronomie
Für die Gastronomie müssen Gewerbeimmobilien konkrete Ansprüche erfüllen. Neben einer großen Fläche für den Restaurantbereich muss auch die Voraussetzung einer Küche und genügend Platz für Sanitäranlagen erfüllt sein. Ein weiteres Büro, Lagermöglichkeiten und ein Eingangsbereich sollten immer Teil der Planung sein und bei Besichtigungen nicht vernachlässigt werden.
•Produktionsgebäude und -hallen
Bei Gewerbeimmobilien für Produktionsgebäude und -hallen sollten Sie immer auf eine ausreichende Größe und Deckenhöhe achten. Zudem sind ebenerdige Räume hier meist vorteilhafter. Auch die Möglichkeit einer Vergrößerung sollte bereits im Vorfeld miteingerechnet werden.
Vermietung von Gewerbeimmobilien
Als Inhaber:in einer Gewerbeimmobilie in München hat man viele Möglichkeiten. Neben dem eigenen Nutzen gibt es noch die Möglichkeit der gewerblichen Vermietung. Je nach Lage, Größe und Anbindung eignet sich eine Gewerbeimmobilie als Bürogebäude, Lagerhalle oder Einzelhandel.
Was Sie bei der Vermietung einer Gewerbeimmobilie beachten müssen, zeigen wir Ihnen hier:
1. Umbaumaßnahmen
Bei der gewerblichen Vermietung müssen jedoch bestimmte Punkte beachtet werden, die es bei der Vermietung von Wohnraum nicht gibt.
So kann es bei Gewerbeimmobilien durchaus dazu kommen, dass der Mieter oder Mieterin individuelle Umbaumaßnahmen stellt, welche vor allem bei einem Mieterwechsel mit hohen Investitionen verbunden sind.
Hier sollte bereits im Vorfeld geklärt werden, wer für die Kosten aufkommen muss. Geregelt wird dies im Mietvertrag.
2. Gewerbemietvertrag
Ein Gewerbemietvertrag muss erst schriftlich geschlossen werden, wenn die Mietzeit mehr als 12 Monate betrifft.
Doch auch bei einer kürzeren Mietdauer sollte der Vertrag immer verschriftlicht werden. Während Punkte wie Kaution, Betriebskosten, Umbaumaßnahmen und Konkurrenzschutz optional in den Mietvertrag mitaufgenommen werden können, gibt es auch verpflichtende Inhalte.
Neben den vollständigen Angaben zum Mietobjekt muss auch die Mietdauer, der Mietzins sowie der Mietzwecks erfasst werden.
3. Wichtige Dokumente
Bei der gewerblichen Vermietung sollten folgende Unterlagen vom Mieter eingeholt werden:
- Wirtschaftsauskunft
- Kopie eines Ausweisdokuments
- Selbstauskunft
- Gewerbeanmeldung
- Handelsregisterauszug
- BWA, Bilanz, Jahresabschluss oder Steuerbescheid
- Steuernummer/ Umsatzsteueridentifikationsnummer
- Versicherungsbestätigung einer Haftpflichtversicherung mit Mietschäden

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