Mit der Abschreibung bei Immobilien, die vermietet oder gewerblich genutzt werden, können Steuern gespart werden. Um die Erwerbskosten einer Immobilie zu kompensieren, gesteht unser Gesetzgeber dem/der Eigentümer*in zu, dass die Immobilie für die Zeit, in der sie benutzt und somit abgenutzt wird (50 Jahre werden hier vorgegeben), an Wert verliert.
Für Altbauten, Neubauten, gewerbliche Gebäude und Denkmalschutz-Objekte können somit eine lineare Absetzung für Anlagen (AfA) geltend gemacht werden. Vermieter*innen dürfen dadurch pro Jahr 2 % der Anschaffungskosten von der Steuer absetzen. Für nähere Infos wenden Sie sich bitte an Ihre*n Steuerberater*in.