Bar­rie­refrei­heit

Unter Barrierefreiheit versteht man, dass Gebäude auch von Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen ohne Einschränkung genutzt werden können. Wer beispielsweise schlecht zu Fuß oder auf einen Rollstuhl angewiesen ist, muss in barrierefreien Gebäuden keine Treppen etc. nutzen. Muss ein Höhenunterschied überwunden werden, stehen Treppenlifte, Rampen oder Aufzüge zur Verfügung. Auch der Zugang zu einem barrierefreien Gebäude muss gegebenenfalls durch bauliche Maßnahmen so gestaltet werden, dass körperlich beeinträchtigte Menschen ohne fremde Hilfe in das Gebäude gelangen können. Während der Begriff „Barrierefreiheit“ im öffentlichen Raum darauf abzielt, dass beeinträchtigte Menschen in alle Bereiche des Gebäudes ohne fremde Hilfe gelangen können, ist der Begriff für Privatwohnungen weiter gefasst. Hier können Betroffene auch alle Funktionen der Räume, zum Beispiel eine Dusche, nutzen.

Das könnte Sie auch interessieren: