Bau­gren­ze

Die Baugrenze ist eine im Bebauungsplan festgelegte Linie, die nicht überbaut werden darf und wird im Plan als blaue Linie dargestellt. Die Baugrenze ist nicht identisch mit der Grundstücksgrenze. Zwar kann eine Baugrenze auf der Grundstücksgrenze liegen, jedoch bezeichnet die Grundstückgrenze schlicht die Stelle, an der ein Grundstück aufhört und ein anderes anfängt. Die Baugrenze hingegen wird festgelegt, um die Nachbarn vor übermäßiger Bebauung oder um erhaltenswerte Bäume zu schützen. Das bedeutet, dass Gebäude diese Grenze nicht überschreiten dürfen, wobei ein Vortreten von Gebäudeteilen in geringfügigem Ausmaß und je nach Landesbauordnung zugelassen werden kann.

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