Als Bauträger*in versteht man eine juristische Person, die ein Gebäude, das sich in ihrem eigenen Besitz befindet, errichtet. Ein*e Bauträger*in tritt somit formal als Bauherr*in gegenüber Dritten, beispielsweise staatlichen Einrichtungen, auf. Hierdurch unterscheidet sich ein*e Bauträger*in von einem Bauunternehmen, das zumeist im Auftrag eines Dritten handelt und typischerweise Gebäude errichtet, die nicht im eigenen Besitz stehen.
In der Praxis kaufen staatliche oder private Bauträger*innen Grundstücke an, planen und bauen auf diesem Grundstück im Anschluss ein Gebäude. Im weiteren Verlauf wird dieses dann an Endnutzer*innen verkauft oder vermietet.
Um als Bauträger*in agieren zu können, wird eine Gewerbeerlaubnis nach § 34 c GewO benötigt. Hierdurch soll ein Mindestmaß an Seriosität und finanzieller Stabilität gewährleistet werden.