Denk­mal­schutz

Zunächst gilt: Jedes Gebäude, das von z.B. geschichtlicher oder aber kulturhistorischer Bedeutung ist, kann von Amtswegen unter Denkmalschutz gestellt werden. Dies ist quasi eine staatliche Maßnahme, die der Wahrung von solch relevanten Gebäuden oder Teilen davon, dienen soll. Dadurch werden sie dauerhaft und „unverfälscht“ erhalten. Der Denkmalschutz ist wichtiger Punkt bei der Entscheidung, eine Immobilie zu erwerben. Umbauten werden dadurch teils schwierig umzusetzen.

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