Von einem Doppelhaus spricht man immer dann, wenn zwei – in der Regel spiegelbildlich gleichartige – Häuser direkt aneinandergebaut und durch eine Grundstücksgrenze getrennt sind. Die einzelnen voneinander abgeschlossenen Gebäudeteile bezeichnet man als Doppelhaushälften.
Die Doppelhaushälften sind in sich geschlossene Gebäude, die mit einer Wand voneinander getrennt werden. Die Trennwand ist in der Regel auf der Grundstücksgrenze und dient als Haustrennwand sowie als Brandabschluss. In diesem Fall spricht man von einer Grenzbebauung. Die sonst beim Hausbau geforderten Grenzabstände entfallen hier.
Doch auch eine Errichtung einer Doppelhaushälfte auf nur einem Grundstück ist möglich. Hier sollten vorab alle Regelungen, wie zum Beispiel ein vereinbartes Sondernutzungsrecht von Beginn an schriftlich festgehalten werden, um spätere Streitereien zu vermeiden.
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