Dul­dungs­pfli­cht

Die Duldungspflicht ist ein Begriff aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (§§ 912 – 916 BGB) und beschreibt die Pflicht eines Grundstückseigentümers, bestimmte Einwirkungen auf sein Grundstück zu dulden. Die Duldungspflicht ergibt sich oft aus verschiedenen Sachverhalten. Liegt eine solche Pflicht nicht vor, kann der/ die Eigentümer:in den Störenden auf Unterlassung oder Beseitigung der Beeinträchtigung verklagen.

Das könnte Sie auch interessieren: