Das Wort, bei dem jeder Mieter erschrickt: Eigenbedarf. Denn Eigenbedarf ist einer der bekanntesten Kündigungsgründe für Vermieter. Ein Eigenbedarf liegt vor, wenn der/die Vermieter*in die vermietete Immobilie für sich, eine*n nahe*n Verwandte*n, oder zum Beispiel eine Pflegekraft benötigt.
Jedoch ist die Kündigung wegen Eigenbedarf nicht ohne weiteres möglich. Der/Die Vermieter*in muss beweisen können, dass er/sie die Wohnung für den eigenen Bedarf benötigt. Der alleinige Wunsch, die Immobilie nicht mehr zu vermieten reicht nicht aus.