Eigenbedarf

Das Wort, bei dem jeder Mieter erschrickt: Eigenbedarf. Denn Eigenbedarf ist einer der bekanntesten Kündigungsgründe für Vermieter. Ein Eigenbedarf liegt vor, wenn der/die Vermieter:in die vermietete Immobilie für sich, eine:n nahe:n Verwandte:n, oder zum Beispiel eine Pflegekraft benötigt. Jedoch ist die Kündigung wegen Eigenbedarf nicht ohne weiteres möglich. Der/Die Vermieter:in muss beweisen können, dass er/sie die Wohnung für den eigenen Bedarf benötigt. Der alleinige Wunsch, die Immobilie nicht mehr zu vermieten reicht nicht aus.

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