Ein­lie­ger­woh­nung

Ursprünglich kamen Einliegerwohnungen vor allem auf Bauernhöfen vor, um dort Landarbeiter unterzubringen. Damals nutze man dafür separate Räume. Heute wird rechtlich klar definiert, was eine Einliegerwohnung definiert. Ausschlaggebend ist, dass es sich um eine in sich geschlossene Wohneinheit in einem Wohnhaus handelt. Ein separater Hauseingang ist nicht zwingend notwendig, aber von Vorteil. Auch eine gemeinsame Nutzung von Treppenhaus und Flur ist zulässig. Anders ist das bei einer gemeinsamen Nutzung von Küche und Badezimmer. Die Führung eines selbstständigen Haushaltes in der Einliegerwohnung muss nämlich gegeben sein und das unabhängig von den übrigen Räumen des Hauses. Eine Einliegerwohnung mit separatem Eingang hat den Vorteil, dass die Wohnung leichter und zu einem höheren Preis vermietet werden kann. Zudem genießen beide Parteien dadurch eine größere Privatsphäre.

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