Erhaltungssatzung

Die Erhaltungssatzung bezweckt die städtebauliche Erhaltung baulicher Anlagen und Gebiete. Die Kommune hat daher ein Mitspracherecht und genehmigt bauliche Veränderungen. Darunter fallen auch Modernisierungen und Nutzungsänderungen sowie der Abbruch oder Rückbau eines Gebäudes. Durch die Vorgaben soll die Attraktivitätssteigerung zugunsten eines zahlungskräftigen Milieus vermieden und somit der Erhalt der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung geschützt werden.

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