Grundbuch

Grundbücher sind ein Verzeichnis aller in einem Bezirk vorhandenen, bebauten und unbebauten Grundstücke. In diesem öffentlichen Register müssen alle Grundstücke und Eigentumsverhältnisse, grundstücksgleiche Rechte, und alle damit einhergehenden Belastungen verzeichnet zwingend verzeichnet werden. Sie sollen dadurch Klarheit über die Rechtsverhältnisse der eingetragenen Grundstücke verschaffen. Zudem gilt für das Grundbuch der sogenannte öffentliche Glaube. Er besagt, dass für die Eintragungen im Grundbuch die Vermutung der Richtigkeit gilt, d.h., dem Grundbuch soll man trauen dürfen.

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