Die Aufgabe von Makler*innen am Immobilienmarkt besteht darin, Kauf- beziehungsweise Mietinteressent*innen und Verkaufende beziehungsweise Vermietende zueinander zu bringen.
Makler*innen fungieren dabei nicht als neutrale Instanz. Vielmehr werden sie von einem/einer Akteur*in bestellt und in der Folge auch bezahlt. Makler*innen arbeiten dann im Interesse des jeweiligen Auftraggebers. Wird der/die Makler*in beispielsweise vom Vermietenden einer Immobilie beauftragt, sucht er/sie nach Mietinteressent*innen.
Im Anschluss präsentiert der/die Makler*in die Immobile dem/der Interessent*in.
In Deutschland muss die beauftragende Partei, den/die Makler*in bezahlen und darf diese Kosten nicht weitergeben.