Nebenkosten sind definiert als alle Kosten, die ein*e Vermieter*in für das Wohneigentum zahlen muss. Dies sind unter anderem anfallende Steuern, die Verwaltung, sowie die Instandhaltung, also Kosten für Reparaturen und Hausmeister*innen. Der/Die Vermieter*in kann nach §556 BGB umlagefähige Nebenkosten auf Mietenden umlegen.