Nutzen Sie den Vertriebsdienst eines/einer Makler*in, so wird zunächst ein Vertriebsauftrag geschlossen.
Darin enthalten: Die Provision, ein prozentualer Anteil vom Verkaufspreis einer Immobilie, die an den/die Makler*in gezahlt wird. Hierbei teilen sich Verkäufer*in und Käufer*in zumeist den Gesamtbetrag. Die sogenannte Innenprovision wird vom/von der Verkäufer*in gezahlt, die Zahlung (auch Courtage genannt), die der/die Käufer*in an den/die Makler*in zahlt, nennt sich Außenprovision.
Synonyms:
Courtage, Außenprovision, Innenprovision