Ein Sondernutzungsrecht, das vom Wohnungseigentümergesetz (WEG) ausgeht, ist ein Rechtsanspruch auf einen Miteigentumsanteil am Gemeinschaftseigentum einer Eigentümergemeinschaft. Somit kann ein*e Wohnungseigentümer*in Teile des Gemeinschaftseigentums alleine nutzen. Nichtsdestotrotz darf der/die Inhaber*in eines Sondernutzungsrechts keine baulichen Veränderungen vornehmen.