Wohnrecht

Das Wohnrecht berechtigt eine Person dazu, eine Immobilie zu bewohnen, ohne selbst der Eigentümer dieser Immobilie zu sein. Das Wohnrecht sollte in einem notariell beglaubigten Vertrag festgelegt werden und wird anschließend im Grundbuch der Immobilie eingetragen. Je nach Vereinbarung lässt sich ein Wohnrecht befristet oder auf Lebenszeit, unentgeltlich oder gegen Abgabe eines monatlichen Betrags einräumen.

Folgende Rechte und Pflichten stehen im Zusammenhang mit dem Wohnrecht:

  • Nutzungsrecht
    •  Das Wohnrecht kann nur auf einen Teil der Immobilie beschränkt sein. Dementsprechend darf nur dieser Teil genutzt werden.
  • Aufnahmerecht
    • Der Wohnberechtigte darf Personen seiner Familie in die Immobilie mit aufnehmen.
  • Besichtigungsrecht
    • Dem Eigentümer steht es nicht zu, die Wohnung zu begutachten.
  • Nebenkosten
  •  Reparaturkosten
    • Der Wohnberechtigte muss Kosten zur Erhaltung und Reparatur der Immobilie tragen.

Der Eigentümer ist für Sanierungsmaßnahmen zuständig, jedoch hat der Wohnberechtigte hierauf keinen Anspruch.

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