Wohn­ungs­ei­gen­tü­mer­gemein­schaft

Eine Wohnungseigentümergemeinschaft definiert sich nach dem Wohnungseigentumsgesetz als die Gesamtheit aller Teil- und Wohnungseigentümer an einer Wohnungseigentumsanlage. Als solches regelt es die Rechte und Pflichten der Eigentümer sowie der Hausgemeinschaft, enthält gesetzliche Vorgaben zur Verwaltung durch die Eigentümer und definiert die Aufgaben des Verwaltungsbeirats.

In den regelmäßig stattfindenden Eigentümerversammlungen kann die Wohnungseigentümergemeinschaft ihre Interessen durchsetzen. Deshalb ist es empfehlenswert, sich schon vor dem Kauf einer Immobilie darüber zu informieren, ob es sich um eine Streitgemeinschaft handelt und wie die Atmosphäre der Eigentümerversammlungen ist. Hier helfen Protokolle früherer Versammlungen.

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