Zweckentfremdung

Für Wohnraum besteht ein Verbot der Zweckentfremdung. Zur Änderung der Nutzungsform ist eine behördliche Genehmigung erforderlich. Wird diese nicht gestattet, kann der Verkauf der aktuellen Immobilie und der Neukauf einer anderen Immobilie mit entsprechender Nutzungsrechten.

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