Abge­schlossen­heits­beschei­nigung

Die Abgeschlossenheitsbescheinigung wird durch die örtliche Baubehörde ausgestellt und wird benötigt, um eine Immobilie in einzelne voneinander getrennte Wohneinheiten mit jeweils eigenem Zugang aufzuteilen. Sie ist Voraussetzung für die Eintragung von Miteigentümern in das Grundbuch. Eigentümer:innen eines Mehrfamilienhauses benötigen die Bescheinigung für die Aufteilung ihrer Immobilie in die einzelnen Eigentumswohnungen. Die Trennung innerhalb des Gebäudes erfolgt durch Decken und Wände der jeweiligen Wohnungen. Jede abgeschlossene Wohneinheit muss neben einem eigenen abschließbaren Zugang auch über eine Küche und ein Badezimmer verfügen. Räume außerhalb eines abgeschlossenen Bereichs, wie zum Beispiel Kellerräume, das Dachgeschoss oder Garagenstellplätze können von der Abgeschlossenheitsbescheinigung mit einbezogen werden, wenn sie den abgeschlossenen Wohneinheiten eindeutig zugeordnet werden können.

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