Abschlagszahlung

Der Begriff Abschlagszahlung bezeichnet eine Teilzahlung, die man bei einem Kauf eines Produktes oder einer Dienstleistung an den Händler oder Leistungsanbieter bezahlt. Fällig wird die Abschlagszahlung nicht wie bei einer Anzahlung zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses, sondern erst, wenn eine Teilleistung erbracht wurde. Für den Zahlenden hat es den Vorteil, dass er bei hohen Beträgen nicht sofort die volle Summe bezahlen muss. Ein Vorteil für den Empfänger ist die dadurch entstandene Liquidität. Mit dieser können Bauunternehmer beispielweise Baumaterialien für das weitere Vorgehen beschaffen.

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