Ab­schrei­bung

Mit der Abschreibung bei Immobilien, die vermietet oder gewerblich genutzt werden, können Steuern gespart werden. Um die Erwerbskosten einer Immobilie zu kompensieren, gesteht unser Gesetzgeber dem/der Eigentümer:in zu, dass die Immobilie für die Zeit, in der sie benutzt und somit abgenutzt wird (50 Jahre werden hier vorgegeben), an Wert verliert. Für Altbauten, Neubauten, gewerbliche Gebäude und Denkmalschutz-Objekte können somit eine lineare Absetzung für Anlagen (AfA) geltend gemacht werden. Vermieter:innen dürfen dadurch pro Jahr 2 % der Anschaffungskosten von der Steuer absetzen. Für nähere Infos wenden Sie sich bitte an Ihre:n Steuerberater:in.

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