Altbau

Unter Altbau versteht man ältere Gebäude, die aufgrund einer bestimmten Zeit eine besondere Bauweise haben. Welches Baujahr die Grenze zwischen Alt- und Neubau bildet, ist jedoch nicht exakt festgelegt. Im Mietrecht werden in der Regel Gebäude mit einem Baujahr bis 1949 als Altbauten definiert. Wenn man nach dem Einkommensteuerrecht geht, liegt diese Grenze sogar auf dem Baujahr 1924. Letztendlich kann jedoch jedes Gebäude, das schon einmal bewohnt war, als Altbau bezeichnen werden.

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