Bau­ge­neh­mi­gung

Keine Hindernisse für den geplanten Bau! Ein:e jede:r Häuslebauer:in wünscht sich solch eine Mitteilung. Die Baugenehmigung ist die Genehmigung der zuständigen Baubehörde, die besagt, dass dem Bauvorhaben nach geltenden Vorschriften nichts im Wege steht. Mit einer solchen Baugenehmigung, die umgangssprachlich auch Bauerlaubnis genannt wird, können bauliche Anlagen, Gebäude etc. sowohl errichtet, aber auch je nach Formulierung – beseitigt oder gar verändert werden.

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