Bauherr

Unter dem Begriff Bauherr versteht man den rechtlich und wirtschaftlich verantwortlichen Auftraggeber bei Ausführungen von Bauvorhaben. Der Bauherr bereitet das Bauvorhaben vor, führt es aus oder veranlasst dies auf eigene oder auch fremde Rechnung. Sowohl juristische als auch natürliche Personen können als Bauherr agieren.

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