Bau­trä­ger

Als Bauträger:in versteht man eine juristische Person, die ein Gebäude, das sich in ihrem eigenen Besitz befindet, errichtet. Ein:e Bauträger:in tritt somit formal als Bauherr:in gegenüber Dritten, beispielsweise staatlichen Einrichtungen, auf. Hierdurch unterscheidet sich ein:e Bauträger:in von einem Bauunternehmen, das zumeist im Auftrag eines Dritten handelt und typischerweise Gebäude errichtet, die nicht im eigenen Besitz stehen. In der Praxis kaufen staatliche oder private Bauträger:innen Grundstücke an, planen und bauen auf diesem Grundstück im Anschluss ein Gebäude. Im weiteren Verlauf wird dieses dann an Endnutzer:innen verkauft oder vermietet. Um als Bauträger:in agieren zu können, wird eine Gewerbeerlaubnis nach § 34 c GewO benötigt. Hierdurch soll ein Mindestmaß an Seriosität und finanzieller Stabilität gewährleistet werden.

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