Be­bau­ungs­plan

In der Bundesrepublik ist es nicht gestattet, auf eigenen Grundflächen Gebäude autonom zu errichten. Vielmehr muss sich an den sogenannten Bebauungsplan gehalten werden. Dieser Plan wird von der Gemeinde erstellt und regelt die entsprechende Nutzung der Grundfläche. Dabei können einzelne Flächen als Bauflächen ausgewiesen werden. Auf anderen Flächen wiederum kann eine Bebauung untersagt werden. Im Bauplan ist nicht nur geregelt, ob eine Fläche bebaut werden darf, sondern auch wie. So sind beispielsweise die Geschosszahl etc. der zugelassenen Gebäude reglementiert. Darüber hinaus ist dort oft auch eine Baulinie festgelegt. Gebäude dürfen dann nur hinter dieser Linie errichtet werden, wodurch oft ein Teil des Grundstückes in direkter Nähe zur Straße unbebaut bleiben muss. Ein Bebauungsplan soll insbesondere die Ästhetik einer Siedlung garantieren.

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