Erbpacht
Unter Erbpacht versteht man die Nutzung eines Grundstücks über einen festgeschriebenen Zeitraum, der häufig zwischen 50 und 99 Jahren liegt. Als Gegenleistung wird eine monatliche oder jährliche Zahlung fällig, der Erbbauzins. Ein Synonym für Erbpacht ist die Bezeichnung Erbbaurecht. Bei einer Erbpacht erwirbt der Käufer eine Immobilie, jedoch nicht den Grund und Boden, auf dem die Immobilie steht. Besitzende des Grundstücks räumen den Immobilienbesitzenden jedoch ein Nutzungsrecht ein, das meist auf eine längere Dauer festgelegt ist. Im Gegenzug erhalten diese eine Pachtgebühr, die üblicherweise zwischen vier und fünf Prozent des Grundstückswertes entspricht.
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