KfW
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ist eine staatliche Förderbank mit Sitz in Frankfurt am Main. Sie bietet verschiedene Förderprogramme an, die den Immobilienkauf oder -bau sowie Sanierungsmaßnahmen finanziell unterstützt. Inhalt dieser Förderprogramme ist zum einen die Vergabe von zinsgünstigen Krediten, zum anderen die Gewährung von Zuschüssen, die keine Rückzahlung bedürfen.
Ziel der KfW-Programme ist die Unterstützung von Investitionen in Immobilien. Im Zentrum steht hier jedoch immer die Förderung der Energieeffizienz, welche Gegenstand jedes Förderprogrammes der KfW ist.
Die einzelnen KfW-Förderprogramme haben unterschiedliche Rahmenbedingungen und Förderzwecke. Zu den wichtigsten Programmen gehören folgende:
- KfW 124:
Dieses Programm unterstützt den Bau oder Kauf einer Immobilie. Die Darlehenssumme liegt hier bei maximal 100.000 Euro. Die Laufzeit kann hier zwischen vier und 25 Jahre variieren, wobei die Zinsbindung des Kredits wahlweise fünf oder zehn Jahre beträgt. - KfW 151/152
Mit diesem Förderprogramm werden energieeffiziente Sanierungsmaßnahmen unterstützt. Das KfW-Darlehen hat eine Laufzeit von vier bis 30 Jahren mit einer Zinsbindungsfrist von zehn Jahren. Die Kreditsumme beträgt für ein KfW-Effizienzhaus bis zu 120.000 Euro, für Einzelmaßnahmen bis zu 50.000 Euro. - KfW 153:
Das Förderprogramm KfW 153 unterstützt energieeffizientes Bauen und gewährt einem ein Darlehen von bis zu 120.000 Euro. Die Laufzeit liegt ebenfalls zwischen 4 und 30 Jahren, die Zinsbindungsfrist beträgt 10 Jahre. - KfW 159:
Mit dem Förderprogramm KfW 159 bewilligt die KFW außerdem zinsgünstige Baukredite für das altersgerechte Umbauen von Immobilien und den Kauf von umgebautem Wohnraum. Hier wird eine Darlehenssumme von bis zu 50.000 Euro gewährt. Die Laufzeit erstreckt sich über vier bis 30 Jahre mit einer Zinsbindungsfrist von fünf bis zehn Jahren. - KfW 424:
Das Programm KfW 424 ist auch als Baukindergeld bekannt. Damit erhalten Familien oder Alleinerziehende mit Kindern beim Kauf oder Bau einer Immobilie einen Zuschuss pro Kind in Höhe von 12.000 Euro, welcher über zehn Jahre gezahlt wird – Voraussetzung hierfür ist ein Haushaltseinkommen von maximal 90.000 Euro bei einem Kind. Für jedes weitere Kind wird die Summe um 15.000 Euro erhöht.
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