Kleinreparaturen
Bei Kleinreparaturen werden kleinere Schäden an einer Mietsache behoben. Im Normalfall übernimmt der/ die Vermieter:in die Kosten hierfür. Sollte im Mietvertrag eine entsprechende Klausel enthalten sein, können solche Kosten auch auf Mietende umgelegt werden.
Das könnte Sie auch interessieren: