Makler:in

Die Aufgabe von Makler:innen am Immobilienmarkt besteht darin, Kauf- beziehungsweise Mietinteressent:innen und Verkaufende beziehungsweise Vermietende zueinander zu bringen.

Makler:innen fungieren dabei nicht als neutrale Instanz. Vielmehr werden sie von einem/einer Akteur:in bestellt und in der Folge auch bezahlt. Makler:innen arbeiten dann im Interesse des jeweiligen Auftraggebers. Wird der/die Makler:in beispielsweise vom Vermietenden einer Immobilie beauftragt, sucht er/sie nach Mietinteressent:innen.

Im Anschluss präsentiert der/die Makler:in die Immobile dem/der Interessent:in.

In Deutschland muss die beauftragende Partei, den/die Makler:in bezahlen und darf diese Kosten nicht weitergeben.

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