Maklerprovision

Die Maklerprovision – auch Courtage oder Maklercourtage genannt – ist die Vergütung des Maklers für die erfolgreiche Vermittlung eines/r Käufer:in oder Verkäufer:in, eines/r Mieter:in oder Vermieter:in.

Der Makler stellt diese Vermittlungsgebühr für die Bemühungen in Rechnung, mit denen er zum erfolgreichen Verkauf oder zur erfolgreichen Vermietung einer Immobilie beigetragen hat. Die Höhe dieser Gebühr hängt unter anderem davon ab, ob es sich um einen Immobilienverkauf oder eine -vermietung handelt.

Bei einer Vermietung darf die Maklerprovision bei maximal zwei Nettokaltmieten plus Mehrwertsteuer liegen. Hier gilt das sogenannte Bestellerprinzip, welches besagt, dass die Provision von demjenigen komplett zu bezahlen ist, der den Immobilienmakler beauftragt.

Bei einem Immobilienverkauf wird die Maklerprovision anhand des Verkaufspreises ermittelt. Sie unterscheidet sich je nach Region und Anbieter und beträgt in der Regel zwischen drei und acht Prozent des Kaufpreises plus Mehrwertsteuer. Seit Dezember 2020 gilt auch hier das Bestellerprinzip. Demnach sollen Käufer:in einer Immobilie nur noch maximal 50 Prozent der Provision bezahlen müssen, wenn der Verkäufer oder die Käuferin einen Immobilienmakler mit der Käufersuche beauftragt hat.

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