Mieterselbstauskunft

Die Mieterselbstauskunft soll es Vermieter:innen erleichtern, sich einen ersten Eindruck von Mietinteressent:innen zu verschaffen. Hierunter fallen für Vermietende wichtige Aspekte zu den potenziellen Mieter:innen, beispielsweise Informationen über die finanzielle Situation, Haustier­besitz oder die Anzahl miteinziehender Familienmitglieder. Die Vorlage einer Mieterselbstauskunft durch Mietsuchende ist nicht verpflichtend. Vermietende haben allerdings ein berechtigtes Interesse vor Abschluss eines Mietvertrags Informationen über den/die Vertragspartner:in einzuholen.

Das könnte Sie auch interessieren