Mieterselbstauskunft
Die Mieterselbstauskunft soll es Vermieter:innen erleichtern, sich einen ersten Eindruck von Mietinteressent:innen zu verschaffen. Hierunter fallen für Vermietende wichtige Aspekte zu den potenziellen Mieter:innen, beispielsweise Informationen über die finanzielle Situation, Haustierbesitz oder die Anzahl miteinziehender Familienmitglieder. Die Vorlage einer Mieterselbstauskunft durch Mietsuchende ist nicht verpflichtend. Vermietende haben allerdings ein berechtigtes Interesse vor Abschluss eines Mietvertrags Informationen über den/die Vertragspartner:in einzuholen.
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