No­tar

Ein:e Notar:in ist ein unabhängige:r Träger:in eines öffentlichen Amtes, der/die die hoheitliche Befugnis besitzt, Rechtsgeschäfte zu beglaubigen und zu beurkunden.

Ohne Notar:in ist kein gültiger Immobilienkauf möglich. Die Notargebühren belaufen sich immer auf etwa 1,5 Prozent des Kaufpreises einer Immobilie. Ein:e Notar:in ist dabei wichtig, da er/sie eine neutrale Position zwischen beiden Vertragsparteien einnimmt. Er/Sie hat die Pflicht, beide Parteien umfassend zu beraten.

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