Pro­vi­sion

Nutzen Sie den Vertriebsdienst eines/einer Makler:in, so wird zunächst ein Vertriebsauftrag geschlossen.

Darin enthalten: Die Provision, ein prozentualer Anteil vom Verkaufspreis einer Immobilie, die an den/die Makler:in gezahlt wird. Hierbei teilen sich Verkäufer:in und Käufer:in zumeist den Gesamtbetrag. Die sogenannte Innenprovision wird vom/von der Verkäufer:in gezahlt, die Zahlung (auch Courtage genannt), die der/die Käufer:in an den/die Makler:in zahlt, nennt sich Außenprovision. 

Synonyms: Courtage, Außenprovision, Innenprovision