Sondernutzung
Ein Sondernutzungsrecht, das vom Wohnungseigentümergesetz (WEG) ausgeht, ist ein Rechtsanspruch auf einen Miteigentumsanteil am Gemeinschaftseigentum einer Eigentümergemeinschaft. Somit kann ein:e Wohnungseigentümer:in Teile des Gemeinschaftseigentums alleine nutzen. Nichtsdestotrotz darf der/die Inhaber:in eines Sondernutzungsrechts keine baulichen Veränderungen vornehmen.
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