Staffelmiete

Bei der Staffelmiete wird im Mietvertrag geregelt, wann und um wie viel sich die Miete erhöhen wird. Dabei muss zwischen den Mieterhöhungen mindestens ein Jahr liegen. Ist ein Staffelmietvertrag geschlossen, erhöht sich die Miete automatisch. Eine Aufforderung aufseiten der Vermieter:innen ist nicht notwendig. Weitere Miterhöhungen sind bei einer Staffelmiete ausgeschlossen.

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