Teilungserklärung
Die Teilungserklärung gibt Auskunft über Eigentumsverhältnisse und die direkte Aufteilung der Wohneinheiten in etwa einer Eigentümergemeinschaft: Die Teilungserklärung muss stets im Grundbuch eingetragen werden. Bei einer Finanzierung ist diese auch den Objektunterlagen beizufügen.
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