Vor­kaufs­­recht

Das Mieter-Vorkaufsrecht soll Mieter:innen schützen und somit verhindern, dass Mieter:innen durch einen Eigentümerwechsel höhere Mieten zahlen müssen oder sogar die Wohnung verlieren. Deshalb hat der/die Mieter:in beim Verkauf der Wohnung das Recht, die selbst bewohnte Wohnung vor einem/einer Dritten zu kaufen.

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