Zwa­ngs­voll­strec­kung

Die Zwangsvollstreckung ist ein staatliches Verfahren, bei dem Ansprüche von Gläubigern gegenüber Schuldnern sichergestellt werden. Man unterscheidet zwei Arten der Zwangsvollstreckung. Bei der Einzelzwangsvollstreckung werden einzelne bewegliche oder unbewegliche Sachen vollstreckt. Bei der Gesamtvollstreckung wird das gesamte Vermögen vollstreckt.

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