BGH-Urteil zum Besichtigungsrecht bei Mietwohnungen
Der BGH urteilt zum Betretungsrecht der Eigentümer bei Wohnungsbesichtigungen – diese Woche hat der Bundesgerichtshof (BGH) zu diesem oft diskutierten Thema eine wichtige Entscheidung getroffen.
28.06.2023 | Aktuelles
Im vorliegenden Fall hatte ein Vermieter Revision gegen das Urteil eines Landgerichts eingelegt, das ein Besichtigungsrecht im Fall eines psychisch kranken Mieters verneint hatte. Es galt für die Richterinnen und Richter abzuwägen, ob das Eigentumsrecht oder das Recht der Mieter auf ungestörtes Wohnen stärker zu gewichten ist. Diese Frage ist laut dem BGH differenziert zu betrachten.
Zum einen entschieden die Richter, dass Klauseln im Mietvertrag ungültig sind, die einen Zutritt des Vermieters zur Wohnung auch ohne triftigen Grund erlauben. Gleichzeitig stellte der BGH fest, dass bei einem vorliegenden sachlichen Grund eine Nebenpflicht des Mieters besteht, in diesen Fällen Zugang zur Immobilie zu gewähren. Ein sachlicher Grund liegt zum Beispiel darin, die Immobilie zu verkaufen und dazu Besichtigungen durchzuführen. Die damit einhergehende Beeinträchtigung der Mieterinteressen sei grundsätzlich geringfügig. Das Interesse des Vermieters, über sein Eigentum frei zu verfügen und dieses bei Bedarf zu veräußern, wird stärker gewichtet. Im vorliegenden Fall hatte der Mieter in einem längeren Rechtstreit geltend gemacht, dass er wegen einer belegten psychischen Erkrankung durch die Besichtigung einer zu großen gesundheitlichen Gefährdung ausgesetzt wäre. Dieser gesundheitliche Zustand sowie eine Verschlechterung bis hin zum Suizid wurde auch gutachterlich belegt. Hier hat der BGH den Fall an das Landgericht zurückgewiesen mit der Prämisse zu prüfen, ob die Wohnung in Abwesenheit des Mieters mit einer Vertrauensperson besichtigt werden kann.