Das Umwandlungsverbot kommt
Das Umwandlungsverbot von Mietwohnung in Wohneigentum wurde diese Woche von der bayerischen Staatsregierung beschlossen.
27.04.2023 | Aktuelles
Das Umwandlungsverbot kommt – das hat die bayerische Staatsregierung diese Woche entschieden. Mietwohnungen können bei einem angespannten Wohnungsmarkt nicht mehr in Eigentumswohnungen umgewandelt werden, ohne dass die Bauaufsichtsbehörden zustimmen.
Das Umwandlungsverbot gilt für Mehrfamilienhäuser mit mindestens elf Wohnungen. Insgesamt wurden 50 Gemeinden definiert, in denen ein angespannter Wohnungsmarkt vorliegt. Darunter ist auch München und einige der Gemeinden aus dem Umland. Unter die Regelung fallen alle Mehrfamilienhäusern mit mindestens elf Wohnungen. Das Umwandlungsverbot tritt zum 01.06.2023 in Kraft und ist zunächst befristet bis Ende 2025.
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