Energiewende – Förderungen für Eigentümer geplant

Die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) ist nun von der Bundesregierung beschlossen. Lesen Sie, welche Neuerungen auf Eigentümerinnen und Eigentümer von Immobilien zukommen.

20.04.2023 | Wohnen und Leben

Heizungen

Die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) ist nun von der Bundesregierung beschlossen – bestehende Heizungen können weiter betrieben, defekte Heizungen können repariert werden. Neue Heizungen dürfen ab 2024 nur noch mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Zudem wurde ein Förderkonzept beschlossen, das finanzielle Härten für den Tausch der Öl- und Gasheizungen abfedern soll. Den Änderungen müssen zunächst auch noch Bundestag und Bundesrat zustimmen, wodurch sich noch Änderungen ergeben können.

Wir haben für Sie die wichtigsten Neuerungen zum aktuellen Stand zusammengefasst.

Nach den Neuerungen zum GEG muss ab 2024 bei neuen Heizungen konsequent auf erneuerbare Energien gesetzt werden. Jede neu eingebaute Heizung muss mindestens zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Um diese Vorgabe einzuhalten, können Eigentümerinnen und Eigentümer individuelle technische Lösungen umsetzen. Wichtig: Bereits eingebaute Heizungen können weiter genutzt oder auch repariert werden. Gleichzeitig legt das GEG fest, dass fossile Brennstoffe wie Gas und Öl nur bis 31.12.2044 zum Betrieb von Heizungen genutzt werden dürfen.

Das GEG sieht auch Ausnahmen vor:

Falls eine Heizung so kaputt geht, dass sie nicht repariert werden kann (eine sogenannte Heizungshavarie), gelten Übergangsfristen zwischen 3 und 13 Jahren (je nach Heizungstyp), innerhalb derer noch eine gebrauchte fossile Heizung eingebaut werden. Für Eigentümerinnen und Eigentümer über 80 Jahre, die ein Gebäude mit bis zu sechs Wohnungen oder eine Eigentumswohnung selbst bewohnen, entfällt die Pflicht der Umstellung auf Erneuerbares Heizen. Ausnahmen gibt es auch für Empfängerinnen und Empfänger von Sozialleistungen.

Zudem sieht das GEG verschiedene Optionen vor, die den Heizungstausch sozial abfedern sollen. Dazu sind verschiedene Zuschüsse, Kredite und steuerliche Erleichterungen geplant.

Das Förderkonzept Erneuerbares Heizen besteht aus einer einkommensunabhängigen Grundförderung für alle Bürgerinnen und Bürger im selbst genutzten Wohnraum und drei Bonusförderungen zusammen, die je nach Technologie zwischen 10 und 40 Prozent liegen sollen.