EU-Sanierungspflicht
Ein kleiner Lichtblick für Immobilieneigentümer – vermutlich kommen auf Hausbesitzer in der EU deutlich geringere Kosten zu als erwartet.
07.12.2023 | Expertentipp
EU-Sanierungspflicht

Die Gebäuderichtlinie (EPBD) befindet sich gerade in den finalen Verhandlungen zwischen Kommission, Rat und Parlament und die EU soll kurz vor einer Einigung auf neue Sanierungsziele für Wohngebäude stehen. Der Kompromissvorschlag sieht vor, dass bis 2030 bis 20 Prozent und bis 2035 bis 25 Prozent des Primärenergieverbrauchs durch die Sanierung von Gebäuden im Vergleich zu 2020 eingespart werden sollen. Damit könnte die Sanierungspflicht für Wohngebäude zugunsten von Zielen zur Energieeinsparung entfallen. Ursprünglich hatte die EU geplant, dass Gebäude in der EU eine bestimmte Energieeffizienzklasse erreichen sollten. Dieses Konzept war jedoch nicht mehrheitsfähig aus Sorge der einzelnen Länder vor einem Sanierungszwang. Es bleibt abzuwarten, auf welche konkreten Maßnahmen die EU sich einigen wird.
Zudem wird der CO2-Emissionshandel ab 2027 auch auf Gebäude ausgeweitet, was die CO2-Kosten für Öl und Gas deutlich anheben wird. Wer kürzlich eine neue Gastherme eingebaut hat, um dem Heizungsgesetz von Robert Habeck zuvorzukommen, muss mit höheren Kosten rechnen – insbesondere bei schlecht gedämmten Objekten. Aktuell beträgt die CO2-Abgabe ca. 30 Euro für eine Tonne CO2. Ab 2027 ist es dann statt politischer Vorgaben der Markt, der den Preis bestimmt – derzeit sind das im freuen Handel rund 70 Euro pro Tonne CO2.
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