Fristverlängerung für die Grundsteuererklärung

Die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung wurde verlängert. Hier das Wichtigste zur Grundsteuer im Überblick.

01.02.2023 | Expertentipp, Unkategorisiert

Mann bei der Grundsteuererklärung

Die Frist für die Abgabe der Grundsteuererklärung hätte eigentlich um Mitternacht enden sollen. Nun wurde sie aber in Bayern um weitere drei Monate verlängert. Der ursprünglich anberaumte Abgabetermin Ende Oktober 2022 wurde zunächst auf den 31. Januar 2023 geschoben. Nun gibt es in Bayern eine neue Deadline: den 30. April 2023.

Bisher hat nicht einmal jede/r Dritte die Grundsteuerklärung online eingereicht. Durch die Fristverlängerung um drei Monate sollen Bürger:innen, Steuerberatungen und die Wirtschaft entlastet werden.

Reform der Grundsteuer wird ab 2025 wirksam

Ab 2025 gilt eine neue Grundsteuerberechnungsform. Das Bundesverfassungsgericht hatte 2018 eine Reform der Berechnung gefordert, da diese auf Grundlage völlig veralteter Daten beruhte.

Wer Wohneigentum hat, muss daher Daten zum Grund- und Immobilienbesitz bei der Steuerbehörde einreichen. Die benötigten Daten sind u.a. Grundstücks- und Wohnfläche, die Art des Gebäudes, Baujahre und den sogenannten Bodenrichtwert. Diese sind in Form einer zusätzlichen Steuererklärung über das die Steuersoftware »Elster« oder ein Portal des Finanzministeriums abzugeben.

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