Grundsteuer C

Grundsteuer C? Viele Menschen wissen (noch) nicht, was sich dahinter verbirgt. Erfahren Sie hier, was sie bedeutet und in welchen Bundesländern sie zum Einsatz kommen wird.

08.08.2023 | Aktuelles

Grundstück

Die Grundsteuer C wird in Deutschland zusammen mit der Grundsteuerreform zum 01.01.2025 eingeführt. Die Grundsteuer C ist die dritte Form der Grundsteuer. Grundsteuer A gilt für land- und forstwirtschaftliches Land, Grundsteuer B ist für Land, das nicht in die erste Kategorie fällt – dazu gehören also auch Wohngrundstücke. Die Grundsteuer C soll auf jene Grundstücke entfallen, die bisher in die Grundsteuer B fielen, auf denen aber keine Wohn- oder Bürogebäude stehen. Ziel der Grundsteuer C ist es, die Gemeinden bei der Baulandmobilisierung durch steuerliche Maßnahmen zu unterstützen. Sie soll finanzielle Reize für Eigentümerinnen und Eigentümer setzen, auf baureifen Grundstücken Wohnraum zu schaffen. Zudem sollen damit Spekulationen auf eine Wertsteigerung von Grundstücken unattraktiver werden.

Insbesondere in Ballungsräumen steigt der Wert von unbebauten Grundstücken von alleine, so dass diese oft ohne Bebauung als reines Spekulationsobjekt gehalten werden. Die Grundsteuer C verteuert die Spekulation und schafft finanzielle Anreize, auf baureifen Grundstücken tatsächlich Wohnraum zu schaffen. Denn mit der Grundsteuer C können Städte und Gemeinden unbebaute, aber baureife Grundstücke, die nicht der Land- und Forstwirtschaft zugeordnet sind, durch einen gesonderten Hebesatz höher belasten als die übrigen unbebauten Grundstücke. Die Grundsteuer C ist umstritten. Eigentümerverbände sprechen von einer „Strafsteuer“. Gegner der Grundsteuer C argumentieren, dass diese neue Maßnahme für große Unternehmen leicht zu bezahlen sind. Betroffen wären hingegen vor allem private kleine Eigentümer, die Grundstücke zum Beispiel halten, damit die Kinder hier später selbst nach eigenen Vorstellungen bauen können. Weil die Steuer umstritten ist, wird sie auch nicht in jedem Bundesland umgesetzt. So gibt es im Saarland und in Bayern derzeit keine Grundsteuer C. Der Stadtstaat Hamburg hingegen hat sich entschieden, die Grundsteuer C modifiziert umzusetzen. Wer ein Grundstück besitzt, auf dem mindestens 300 Quadratmeter Wohnungen gebaut werden können, aber nichts getan wird, der soll künftig stärker zur Kasse gebeten werden. Damit soll die Grundsteuer C in Hamburg vor allem Spekulantinnen und Spekulanten treffen und nicht die Großeltern, die ein Grundstück für ihren Enkel aufbewahren.