Klimafreundlicher Neubau: Neue KfW-Förderung ab dem 1. März

Zinsgünstige Kredite für effiziente Gebäude: Am 1. März 2023 startet das neue Förderprogramm für klimafreundliche Neubauten, kurz KFN. Wer davon profitiert und welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen, lesen Sie hier.

17.02.2023 | Immobilienkauf, Unkategorisiert

Familie vor Neubau-Gebäude

Wer derzeit bauen oder Eigentum kaufen möchte, ist mit hohen Zinsen und steigenden Energiekosten konfrontiert. Das soll sich für klimafreundliche Neubauten ab dem 1. März ändern. Möglich macht dies ein neues KfW-Förderprogramm.

Künftig soll der Fokus somit noch mehr auf die CO2- und Treibhausgas-Emissionen im gesamten Lebenszyklus einer Immobilie liegen. Die bisherige Förderung im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wird damit abgelöst.

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Voraussetzungen für die Förderung

Gefördert wird sowohl der Neubau als auch der Ersterwerb von Gebäuden. Die Voraussetzung: Das Objekt muss über den energetischen Standard eines Effizienzhauses 40 verfügen und die Anforderungen des Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude QNG-PLUS erfüllen, sprich eine bestimmte ökologische, soziokulturelle und ökonomische Qualität vorweisen.

Ein Zertifikat ist für die Förderung von bis zu 100.000 Euro pro Wohneinheit nicht notwendig, hat aber Vorteile: Wer die Anforderungen erfüllt und diese zudem durch das Nachhaltigkeitszertifikat QNG-PLUS oder QNG-PREMIUM dokumentiert, erhält noch mehr Unterstützung – und zwar in Form von zinsgünstigen Krediten von bis zu 150.000 Euro pro Wohneinheit. Das QNG-PREMIUM-Siegel unterscheidet sich von QNG-Plus durch seine höheren Ansprüche: Liegt der Primärenergiebedarf bei Objekten mit QNG-Plus beispielsweise bei maximal 96 kWh/m² a, sind es bei QNG-Premium maximal 64 kWh/m² a.

Antragsberechtigt sind Investor:innen, Unternehmen und Privatpersonen. Wichtig ist, dass die Förderanträge vor Vorhabenbeginn gestellt werden.

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Weitere Förderung für Familien ab Juni geplant

Voraussichtlich ab dem 1. Juni 2023 soll es zudem einen Nachfolger für das Baukindergeld geben. Mit dem Förderprogramm Wohneigentum für Familien (WEF) sollen Familien mit geringem oder mittlerem Einkommen von zinsgünstigen KfW-Krediten profitieren. Die Einkommensgrenze für Familien mit einem Kind liegt bei 60.000 Euro pro Jahr, plus 10.000 Euro für jedes weitere Kind.

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