Klimaschutz führt zu hohen Sanierungskosten
Eine neue Richtlinie der EU soll den Klimaschutz von Immobilien weiter vorantreiben. Für viele Eigentümerinnen und Eigentümer hat dies enorme Sanierungskosten zur Folge.
24.03.2023 | Aktuelles
Die EU will den Klimaschutz im Gebäudesektor massiv voranbringen. Gemäß einer neuen Richtlinie sollen alle neuen Wohngebäude bis 2030 emissionsfrei sein. Zudem sollen sämtliche Wohngebäude in der EU bis 2033 die Energieeffizienzklasse D erreicht haben. Viele Wohngebäude sind daher von Sanierungsmaßnahmen betroffen.
In Deutschland gibt es derzeit neun Energieeffizienzklassen, die dabei helfen, Gebäude zu klassifizieren: A+ bis H. Dabei ist der Energiebedarf entscheidend für die Einstufung einer Immobilie. Gemäß der EU-Richtlinie soll die Klassifizierung nun für alle EU-Länder einheitlich auf einer Skala von A bis G vorgenommen werden, ähnlich wie bei Haushaltsgeräten. Welche Energieeffizienzklasse Ihre Immobilie erfüllt, entnehmen Sie dem Energieausweis. Dessen Ausstellung ist beim Kauf einer Immobilie verpflichtend.
Derzeit wird über die Umsetzung der Richtlinie unter den Parteien noch rege gestritten. Die Bundesregierung drängt allerdings darauf, die Dekarbonisierung des Gebäudesektors schnell voranzutreiben.
Geplantes Verbot von Gas- und Ölheizungen ab 2024
Aktuell diskutiert die Bundesregierung bereits einen Gesetzesentwurf zum Verbot von Öl- und Gasheizungen. Die sogenannte Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) sieht vor, dass ab 2024 keine neuen Öl- und Gasheizungen mehr in Immobilien eingebaut werden dürfen. Neu eingebaute Heizung sollen möglichst zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Gasheizungen in Bestandsimmobilien wären dann nur noch erlaubt, wenn sie mit „grünen Gasen“ betrieben werden. Möglich ist es auch eine Gas-Hybridheizung zu nutzen, deren Wärmeerzeugung zum größten Teil aus erneuerbaren Energiequellen entstammt.
EU-Taxonomie
Im April 2021 hat die EU bereits technische Bewertungskriterien eingeführt, um damit die Nachhaltigkeit von Immobilien-Investitionen einzustufen. Konkrete Vorgaben gibt es dabei für den Neubau sowie für die Renovierung von Bestandsgebäuden.
Mehr dazu im Artikel „EU-Taxonomie – neue Umweltverträglichkeitskriterien für Immobilien“.
Fazit
Vielen Eigentümerinnen und Eigentümer stehen weitreichende Sanierungsmaßnahmen bevor. Des ist daher wünschenswert, weitere Fördermöglichkeiten zu schaffen, um die ausstehenden Sanierungsmaßnahmen besser bewältigen zu können. Oftmals kann der Austausch von Fenstern oder ein Optimieren der Dämmung die Energieeffizienz bereits bedeutend verbessern.